Kostenerstattung

Die ärztliche Osteopathie wird nach GoÄ abgerechnet und in der Regel in vollem Umfang von den privaten Krankenkassen erstattet. Auch im gesetzlichen System übernehmen immer mehr Krankenkassen eine Erstattung von bis zu 80% der Behandlungskosten. Die geforderten Voraussetzungen für die Kostenerstattung wie eine ärztliche Indikation und die Ausbildung des Osteopathen von mindestens 1350 Stunden in parietaler, craniosacraler und visceraler Osteopathie sind erfüllt.

Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

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Durch die Osteopathie können tiefgreifende Veränderungen erreicht werden, oft schon nach wenigen Behandlungen. Im Gegensatz zu manch anderer Therapieform sind die Intervalle zwischen den Behandlungen oft länger- der Patient braucht diese Zeit, um die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und diese arbeiten zu lassen. Dies ist das Ziel der osteopathischen Behandlung, eine nachhaltige Gesundung und Heilung.